Langer Nachmittag RLP

Erste Hilfe Fortbildung für Lehrkräfte an Schulen

Dieses Kursformat richtet sich speziell an Lehrkräfte der verschiedensten Schulformen (z.B. Lehrerinnen und Lehrer an integrierten Gesamtschulen, Realschulen, Gymnasien und Förderschulen), welche in der Vergangenheit bereits an einem Grundkurs in Erster Hilfe teilgenommen haben und Ihre Kenntnise in kompakter Form auffrischen möchten. Schulrelevante Themen der Ersten Hilfe bilden den Schwerpunkt der Fortbildung, auf individuelle Themenwünsche aus dem Teilnehmerkreis kann selbstverständlich eingegangen werden.

Die Kursgebühren werden i.d.R. durch die Unfallkasse Rheinand-Pfalz übernommen; weitere Informationen zur Beantragung der Kostenübernahme bei der Unfallkasse sowie zu den dafür notwendigen Formularen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Für Gruppen ab ca. 12 Teilnehmern bieten wir entsprechende Kurse gerne als Inhouse-Seminar in Ihren Räumlichkeiten an - nehmen Sie bei Interesse bitte einfach Kontakt mit uns auf.

Kursinhalte

Entsprechend dem "Leitfaden Erste Hilfe Fortbildung mit Lehrerkollegien" der Unfallkasse Rheinland-Pfalz werden im Rahmen des "Langen Nachmittages RLP" insbesondere folgende Themenkomplexe behandelt:

  • Einführung (Brainstorming)
  • Umgang mit Verletzten / Betroffenen
  • Rettungskette / Absetzen eines Notrufes
  • Schock (Ursachen, Wirkung)
  • Zuckererkrankung (Diabetes)
  • Kopfverletzungen (Schädel-Hirn-Trauma)
  • Sonnenstich
  • Hirnbedingte Krampfanfälle (Epilepsie)
  • Atemnot / Einschränkung der Atmung
  • Knochenbrüche / Gelenkverletzungen
  • Wundversorgung
  • Stationsausbildung / Praxistraining:
    Bewusstlosigkeit (Stabile Seitenlage)
    Kreislaufstillstand (Herz-Lungen-Wiederbelebung, Anwendung eines AED)
    Schockbekämpfung (Anwendung einer Rettungsdecke, Schocklage)

Die Kursdauer beträgt im Regelfall ca. 6 Zeitstunden (incl. Pausen), die reine Unterrichtszeit liegt bei ca. 4,5 Zeitstunden.

Zum Ende des Kurses erhalten Sie eine entsprechende Teilnahmebescheinigung sowie eine Erste-Hilfe-Broschüre mit den wichtigsten Kursinhalten.

Nachstehend finden Sie wichtige Informationen zur Kostenübernahme durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz sowie den dafür notwendigen Formularen.

Kostenübernahme durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Kostenübernahme durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Die Kosten für die "Erste-Hilfe-Fortbildung für Lehrkräfte an Schulen" ("langer Nachmittag") werden im Regelfall durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz übernommen. Dies gilt für alle alle Lehrkräfte, PES-Kräfte (Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen) und Pädagogische Fachkräfte. Die Kosten für Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie Hausmeisterinnen und Hausmeister werden ebenfalls übernommen, sofern diese in die Erste-Hilfe-Organisation der Schule eingebunden sind; eine Kostenübernahme der Unfallkasse für Integrationskräfte, Praktikantinnen und Praktikanten, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Personal im Ganztagsbereich sowie Betreuungskräfte ist dagegen leider nicht möglich. Eine Teilnahme von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern am "langen Nachmittag" ist ebenfalls nicht vorgesehen, da diese im Rahmen Ihrer Ausbildung einen regulären Erste-Hilfe-Kurs durchlaufen, für welchen die Beantragung der Kostenübernahme im Normalfall durch die staatlichen Studienseminare erfolgt.

Ein Antrag auf Kostenübernahme durch die Unfallkasse ist zwingend vor der Durchführung der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung bei der Unfallkasse zu stellen; die seitens der Unfallkasse ausgestellte Kostenzusage bzw. Kostenübernahmeerklärung muss uns wiederum spätestens am Kurstag selbst zusammen mit dem "Abrechnungsformular für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden" vorgelegt werden. Auf dieser Basis können wir als seitens der Unfallkasse ermächtigte Stelle die Kursgebühren direkt mit der Unfalllkasse abrechnen, so dass für Sie bzw. Ihre Bildungseinrichtung keinerlei Verwaltungsaufwand entsteht.

Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt darauf, dass das seitens der Unfallkasse genehmigte Teilnehmerkontigent nicht überschritten wird, d.h. die Zahl der über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz abzurechnenden Kursteilnehmer/innen darf nicht höher sein als auf der Kostenübernahmeerklärung der Unfalllkasse angegeben.

Sollten Lehrkräfte mehrerer Schulen gemeinsam an einem Lehrgang teilnehmen, muss für jede teilnehmende Schule ein separater Kostenübernahmeantrag bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz gestellt werden.

Die eigentliche Antragstellung kann direkt online auf den Seiten der Unfallkasse RLP erfolgen, bitte halten Sie hierzu nach Möglichkeit Ihre Mitgliedsnummer bei der Unfallkasse RLP sowie Ihre Schulnummer bereit.

Abrechnungsformular für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden

Abrechnungsformular für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden

Mit Hilfe des "Abrechnungsformulars für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden" können wir als Leistungserbringer die Kursgebühren direkt mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz abrechnen, sofern eine entsprechende Kostenzusage der Unfallkasse vorliegt. Auch dieses Formular muss spätestens am Kurstag selbst im Original vorgelegt werden.

Im Regelfall erhalten Sie den entsprechenden Vordruck zusammen mit der Kostenzusage / Kostenübernahmeerkärung der Unfallkasse. Das Abrechnungsformular der Unfallkasse unterscheidet sich in einem kleinen, aber bedeutsamen Detail von jenem Formular welches ansonsten (z.B. in Unternehmen der freien Wirtschaft) zum Einsatz kommt, da oben rechts neben der Mitgliedsnummer zusätzlich noch die Belegnummer der Kostenzusage eingedruckt ist. Im Interesse eines reibungslosen Abrechnungsvorgangs empfehlen wir daher ausdrücklich die Verwendung des seitens der Unfallkasse bereitgestellten Vordrucks.

Durch Sie bzw. Ihre Schule / Einrichtung müssen nur die grün umrandeten Felder ausgefüllt werden, alle weiteren Informationen werden unsererseits ergänzt.

Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Formulars insbesondere auf folgende Punkte:

  • bitte kreuzen Sie im Kopfteil als Lehrgangsformat keinesfalls "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen" an. Hierbei handelt es sich um ein gänzlich anderes Kursformat, welches gegenüber der Unfallkasse auch anders abzurechnen ist.
  • sollten Teilnehmer/innen aus mehreren Einrichtungen am gleichen Kurs teilnehmen, muss aufgrund der ggf. unterschiedlichen Mitgliedsnummern bei der Unfallkasse jeweils ein Formular pro Einrichtung ausgestellt werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass auf einem Formular nur max. 10 Teilnehmer/innen eingetragen werden dürfen. Bei mehr als 10 Teilnehmer/innen aus dem gleichen Unternehmen ist ggf. ein zweites Formular zu verwenden.
  • Da auf dem seitens der Unfallkasse zur Verfügung gestellten Abrechnungsformular oben rechts bereits die Nummer der jeweiligen Kostenzusage eingedruckt ist, sollten bei Vorlage mehrerer Kostenzusagen für eine Einrichtung ggf. auch die entsprechend zugehörigen Abrechnungsformulare verwendet werden, selbst wenn die jeweiligen Teilnehmer/innen alle in derselben Einrichtung tätig sind. Beispiel: Sie haben vor geraumer Zeit eine Kostenzusage für 9 Teilnehmer Ihrer Einrichtung erhalten und bereits sieben Teilnehmer zu einem Kurs entsendet, somit können diese Kostenzusage & das zugehörige Abrechnungsformular noch für zwei weitere Teilnehmer eingesetzt werden. Nun möchten Sie jedoch weitere 6 Mitarbeiter entsenden und beantragen bei der Unfallkasse entsprechend eine Kostenzusage der Unfallkasse für die verbleibenden 4 Teilnehmer für welche noch keine Kostenzusage vorliegt. In diesem Falle sollten 2 Teilnehmer/innen auf jenem Abrechnungsformular eingetragen werden, welches Sie mit der "alten" Kostenzusage erhalten haben & vier Teilnehmer auf dem Abrechnungsformular, welches Sie mit der "neuen" Kostenzusage erhalten haben. Diese Vorgehensweise erleichtert die Abrechnung erheblich und führt zu einer deutlichen Reduzierung von Rückfragen seitens der Unfallkasse.
  • es dürfen nur Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer auf dem Abrechnungsformular eingetragen werden, für welche eine Kostenzusage der Unfallkasse möglich ist und abgegeben wurde. Sollten weitere Personen (z.B. FSJler oder Honorarkräfte) am "langen Nachmittag" teilnehmen, dürfen diese nicht auf dem Abrechnungsformular eingetragen werden. Stattdessen sind die Kursgebühren für den entsprechenden Teilnehmerkreis durch den Träger der jeweiligen Einrichtung oder die Teilnehmenden selbst zu tragen.
  • alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer müssen das Formular eigenhändig unterschreiben, Unterschriften "in Vertretung" u.ä. sind ausdrücklich nicht zulässig
  • Im Feld "Bestätigung durch das Unternehmen" muss das Formular gestempelt und von Seiten Ihrer Schule bzw. Einrichtung unterschrieben werden

Sollten Sie Fragen zum Abrechungsformular haben oder Unterstützung beim Ausfüllen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung! Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen per E-Mail, da wir als rein ehrenamtliche Dienststelle des Malteser Hilfsdienstes nicht über ein permanent besetztes Büro verfügen & eine telefonische Erreichbarkeit nicht immer gegeben ist. Sofern Sie bei Kontaktaufnahme eine Telefonnummer angeben, rufen wir Sie selbstverständlich gerne - und im Regelfall umgehend - zurück.

Wichtige Hinweise für Kursteilnehmer

zu unseren Schutz- und Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf das Coronavirus / CoViD-19

Ihr Ansprechpartner vor Ort:

Jan Waldorf, MBA

Jan Waldorf, MBA
Stadt- und Kreisbeauftragter
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25.04.2024
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