Vererben

Mit dem Testament helfen

Sie möchten Ihr Erbe sinnvoll einsetzen? Sie möchten, dass das, was Sie sich im Leben hart erarbeitet haben, auch über Ihren Tod hinaus einem guten Zweck dient? Sie möchten bei Ihrem Nachlass neben Ihrem Partner und den nächsten Verwandten auch z.B. Ihr Patenkind oder eine gemeinnützige Organisation wie den Malteser Hilfsdienst bedenken?  Dann sollten Sie Ihren letzten Willen regeln. Denn nur, wer ein Testament macht, kann selbst bestimmen, wer was erhält. Und: Wer seinen Nachlass gut geregelt weiß, hat inneren Frieden.


Ratgeber Testament und Nachlass

Im Hinblick auf das Verfassen eines rechtsgültigen Testamentes sind einige Regeln zu beachten. Ein von uns erarbeiteter & kostenlos erhältlicher Nachlassratgeber informiert Sie über alle wesentlichen zu beachtenden Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Testamentserstellung und Nachlassgestaltung.

Dieser Ratgeber erläutert kurz und allgemein verständlich:

  • Wie Sie ein gültiges Testament aufsetzen und aufbewahren
  • wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist
  • was Sie in einem Testament regeln können
  • wie Sie mit Ihrem Nachlass Not leidenden Menschen helfen können

Am Ende dieser Seite finden Sie zudem einige Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der eigenen Nachlassgestaltung. Bei komplexeren Fragestellungen gerade auch im Hinblick auf eine Begünstigung des Malteser Hilfsdienstes vermitteln wir Ihnen zusätzlich gerne einen qualifizierten Ansprechpartner in der Malteser Bundeszentrale, allerdings können und dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten - bei entsprechendem Bedarf wenden Sie sich bitte an einen geeigneten Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht.

Ihr Ansprechpartner vor Ort:

Jan Waldorf, MBA

Jan Waldorf, MBA
Stadt- und Kreisbeauftragter
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FAQs (häufig gestellte Fragen) zum Thema "Testament und Vererben"

Kann ich mein Testament selbst verfassen oder muss ich zu einem Notar gehen?

Kann ich mein Testament selbst verfassen oder muss ich zu einem Notar gehen?

Privatschriftliche Testamente haben Gültigkeit, wenn sie eigenhändig, d.h. handschriftlich verfasst, selbst mit vollem Namen unterzeichnet (bei Eheleuten von beiden) und mit Ort und Datum versehen sind. Aber Vorsicht: Oft machen Laien Fehler (z.B. verwechseln sie Vererben und Vermachen), welche schwerwiegende Folgen haben können. Sicherer ist es, ein notarielles Testament zu machen.

Lassen Sie sich fachkundig beraten, z.B. von einem Erbrechtsjuristen der "Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.". Die Adressen in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.dvev.de.

Wer löst meinen Nachlass auf?

Wer löst meinen Nachlass auf?

Der Erbe ist bzw. die Erben sind zur Nachlassauflösung verpflichtet. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie eine gemeinnützige Organisation als Erben einsetzen.

Wer trägt Sorge dafür, dass mein letzter Wille umgesetzt wird?

Wer trägt Sorge dafür, dass mein letzter Wille umgesetzt wird?

Dies ist die Aufgabe eines Testamentsvollstreckers. Grundsätzlich kann jede Person im Testament als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, allerdings kann die zum Testamentsvollstrecker bestimmte Person die Übernahme dieser Aufgabe durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht auch ablehnen (vgl. § 2202 BGB). Sinnvoll ist es daher, bereits im Vorfeld mit der als Testamentsvollstrecker vorgesehenen Vertrauensperson (welche idealerweise über entsprechende Sachkunde verfügen sollte) eine Absprache hinsichtlich der Aufgabenübernahme zu treffen sowie ggf. eine Vergütung für die Wahrnehmung der Rolle des Testamentsvollstreckers zu vereinbaren. Alternativ kann das Amt des Testamentsvollstreckers beispielsweise auch durch einen Rechtsanwalt übernommen werden.

Wo soll ein Testament aufbewahrt werden, damit es aufgefunden wird und in die richtigen Hände gelangt?

Wo soll ein Testament aufbewahrt werden, damit es aufgefunden wird und in die richtigen Hände gelangt?

Eine Aufbewahrung zu Hause ist möglich. Der Finder ist gesetzlich zur Abgabe beim Nachlassgericht verpflichtet. Ein notarielles Testament wird automatisch beim Nachlassgericht aufbewahrt. Dorthin können Sie auch Ihr privatschriftliches Testament zur Aufbewahrung geben. Die Gebühren sind gering und es besteht die Sicherheit, dass der letzte Wille aufgefunden wird.

Wie können die Malteser im Testament mit Geldvermögen bedacht werden, ohne dass der Erblasser sich auf eine bestimmte Summe festlegt?

Wie können die Malteser im Testament mit Geldvermögen bedacht werden, ohne dass der Erblasser sich auf eine bestimmte Summe festlegt?

Eine gute Möglichkeit ist, eine prozentuale Aufteilung im Testament vorzunehmen oder dem Malteser Hilfsdienst e.V. ein bestimmtes Konto zu vermachen.

Viele weitere Fragen beantwortet der Malteser Testamentratgeber "Liebe, die bleibt". Bestellen Sie kostenfrei und unverbindlich die praktische Broschüre über unsere Internetseite.

Wie lautet die genaue Bezeichnung und Bankverbindung der Malteser?

Wie lautet die genaue Bezeichnung und Bankverbindung der Malteser?

Erbschaften werden vom Vorstand des Malteser Hilfsdienst e.V. in Köln angenommen. Nachlasszahlungen werden an folgendes Konto überwiesen:

Zentralkonto für Nachlässe
Malteser Hilfsdienst e.V.
Pax Bank, Köln
IBAN: DE93 3706 0193 0002 0200 25
BIC: GENODED1PAX