Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung

Selbst über das eigene Leben entscheiden, damit es nicht andere tun.

Für viele Menschen gehört es zu den schwersten Fragen im Leben, sich zu entscheiden, wie sie behandelt werden möchten in Zeiten schwerer, irreversibler oder gar todbringender Erkrankungen.

Wir alle - gleich welchen Alters - können unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation kommen, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. In akuter Lebensgefahr, in der kein Aufschub möglich ist, darf auch ohne persönliche Zustimmung ärztlich gehandelt werden. Müssen jedoch bei Einwilligungsunfähigkeit des Patienten Entscheidungen außerhalb akuter Lebensgefahr getroffen werden (z.B. auch hinsichtlich der Fortführung oder Beendigung bereits eingeleiteter Maßnahmen), muss entweder der (mutmaßliche) Wille des Betroffenen durch eine Patientenverfügung und Bevollmächtigte ermittelt oder ggf. eine Entscheidung durch das Betreuungsgericht herbeigeführt werden. Dieses oder ein durch das Gericht bestellter Betreuer, der Sie wahrscheinlich nicht kennt, entscheidet dann für Sie. Selbstverständlich sind auch Betreuungsrichter und Betreuer gehalten, entsprechend dem mutmaßlichen Patientenwillen zu entscheiden. Doch ohne konkrete schriftliche Anhaltspunkte ist dies fast unmöglich.

Deshalb ist es wichtig, eigene Wünsche und Werte schriftlich zu formulieren sowie vertraute Bevollmächtigte zu benennen, die dann diese Wünsche auf die konkrete Situation übertragen und ggf. durch das zuständige Betreungsgericht zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden können. So gewinnen Sie bei eigener Entscheidungsunfähigkeit die größtmögliche Sicherheit, dass alles, was geschieht, Ihren eigenen Vorstellungen und Vorgaben entspricht. Nach aktueller Rechtsprechung und den Richtlinien der Bundesärztekammer sind entsprechende Weisungen dann verbindlich, wenn sie eine detaillierte und ernsthafte Auseinandersetzung mit den Fragen des eigenen Lebensendes dokumentieren. Nach einem Urteil des BGH vom 17. März 2003 ist eine solche Patientenverfügung nicht nur als mutmaßlicher, sondern als aktueller Wille des Patienten zu befolgen.

Seit vielen Jahren bietet die Malteser Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung die Möglichkeit, präzise Behandlungswünsche für bestimmte Situationen zu formulieren, in denen sich der Einzelne selbst nicht mehr dazu äußern kann. Die drei Formulare können je nach Bedarf als Einzeldokumente getrennt voneinander oder in Kombination miteinander verwendet werden. Der dazugehörige Ratgeber dient als Wegweiser und erläutert die einzelnen Bestandteile.


Formulare und Vorlagen zum Download


Ihr Ansprechpartner vor Ort:

Jan Waldorf, MBA

Jan Waldorf, MBA
Stadt- und Kreisbeauftragter
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