Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder

Der Kurs für Erzieher/innen, Lehrer/innen an Grundschulen und sonstige Mitarbeiter/innen von Kindertagesstätten, Kindergärten und Betreuungseinrichtungen

Dieses eintägige Kursformat richtet sich an Mitarbeitende von Kindergärten, Kindertagesstätten, Grundschulen und Betreuungseinrichtungen, unabhängig von eventuell vorhandenen Vorkenntnissen - es ist also gleichermaßen als Grundausbildung für neue Ersthelfer/innen in den vorgenannten Einrichtungen als auch für Personen geeignet, welche bereits in der Vergangenheit an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben und Ihre Kenntnisse auffrischen bzw. vertiefen möchten.

Die Kursgebühren werden i.d.R. durch die Unfallkasse Rheinand-Pfalz oder (z.B. bei Betriebskindergärten) durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) übernommen; weitere Informationen zur Beantragung der Kostenübernahme bei den entsprechenden Stellen sowie zu den dafür notwendigen Formularen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Für Gruppen ab ca. 12 Teilnehmern bieten wir entsprechende Kurse gerne als Inhouse-Seminar in Ihren Räumlichkeiten an - nehmen Sie bei Interesse bitte einfach Kontakt mit uns auf.

Kursinhalte

Berufsfeldrelevante Themen der Ersten Hilfe und insbesondere auch das Vorgehen bei Kindernotfällen bilden den Schwerpunkt des Kurses, auf individuelle Themenwünsche aus dem Teilnehmerkreis kann eingegangen werden.

Wesentliche obligatorische Inhalte des Kurses sind unter anderem:

  • Verhaltensregeln im Notfall, Eigenschutz
  • Absetzen eines Notrufes
  • Überprüfen der Vitalfunktionen
  • Maßnamen bei Bewusstseinsstörungen und Bewusstlosikeit
  • Maßnahmen bei Störungen der Atmung und Atemstillstand
  • Maßnahmen bei Kreislaufstörungen und Herz-Kreislauf-Stillstand (Kinder und Erwachsene)
  • Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen & Einsatz eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED)
  • Maßnahmen bei Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates
  • Wundversorgung, Umgang mit bedrohlichen Blutungen, Schockbekämpfung
  • Psychische Betreuung

Daneben können optional (in Abhängigkeit von den Interessen des Teilnehmerkreises) beispielsweise folgende Themen behandelt werden:

  • Maßnahmen bei Verletzungen des Bauchraumes
  • Maßnahmen bei Erfrierungen und Unterkühlung
  • Maßnahmen bei Augenverletzungen
  • Maßnahmen bei Sportverletzungen
  • Maßnahmen bei Zecken- und Insektenstichen
  • Erkennung häufiger Kinderkrankheiten
  • Vergiftungen & Verätzungen
  • sonstige zielgruppenspezifische Inhalte

Der Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Zum Ende des Kurses erhalten Sie eine entsprechende Teilnahmebescheinigung sowie eine Erste-Hilfe-Broschüre mit den wichtigsten Kursinhalten.

Nachstehend finden Sie wichtige Informationen zur Kostenübernahme durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz sowie den dafür notwendigen Formularen.

Kostenübernahme durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Kostenübernahme durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Die Kosten für den Kurs "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" werden im Regelfall durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz übernommen (eine Ausnahme stellen Betriebskindergärten dar, hier erfolgt die Kostenübernahme meist durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Dies gilt gleichermaßen für fest angestelltes pädagogisches Fachpersonal, für profilergänzende Kräfte und befristet Beschäftigte, wobei bis zu 70% des entsprechenden Personenkreises zu Ersthelfern ausgebildet werden können. Eine Kursteilnahme von Hauswirtschaftskräften, Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildenden, FSJlerinnen und FSJlern, mithelfenden Eltern usw. ist grundsätzlich ebenfalls möglich, die Kosten für diese Personengruppen werden aber nicht durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz übernommen.

Ein Antrag auf Kostenübernahme durch die Unfallkasse ist zwingend vor der Durchführung der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung bei der Unfallkasse zu stellen; die seitens der Unfallkasse ausgestellte Kostenzusage bzw. Kostenübernahmeerklärung muss uns wiederum spätestens am Kurstag selbst zusammen mit dem "Abrechnungsformular für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden" vorgelegt werden. Auf dieser Basis können wir als seitens der Unfallkasse ermächtigte Stelle die Kursgebühren direkt mit der Unfalllkasse abrechnen, so dass für Sie bzw. Ihre Bildungseinrichtung keinerlei Verwaltungsaufwand entsteht.

Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt darauf, dass das seitens der Unfallkasse genehmigte Teilnehmerkontigent nicht überschritten wird, d.h. die Zahl der über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz abzurechnenden Kursteilnehmer/innen darf nicht höher sein als auf der Kostenübernahmeerklärung der Unfalllkasse angegeben.

Sollte Personal aus mehreren Einrichtungen gemeinsam an einem Lehrgang teilnehmen, muss für jede teilnehmende Einrichtung ein separater Kostenübernahmeantrag bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz gestellt werden.

Die eigentliche Antragstellung kann direkt online auf den Seiten der Unfallkasse RLP erfolgen, bitte halten Sie hierzu nach Möglichkeit Ihre Mitgliedsnummer bei der Unfallkasse RLP sowie Ihre Schulnummer bereit.

Abrechnungsformular für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden

Abrechnungsformular für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden

Mit Hilfe des "Abrechnungsformulars für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden" können wir als Leistungserbringer die Kursgebühren direkt mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz abrechnen, sofern eine entsprechende Kostenzusage der Unfallkasse vorliegt. Auch dieses Formular muss spätestens am Kurstag selbst im Original vorgelegt werden.

Im Regelfall erhalten Sie den entsprechenden Vordruck zusammen mit der Kostenzusage / Kostenübernahmeerkärung der Unfallkasse. Das Abrechnungsformular der Unfallkasse unterscheidet sich in einem kleinen, aber bedeutsamen Detail von jenem Formular welches ansonsten (z.B. in Unternehmen der freien Wirtschaft) zum Einsatz kommt, da oben rechts neben der Mitgliedsnummer zusätzlich noch die Belegnummer der Kostenzusage eingedruckt ist. Im Interesse eines reibungslosen Abrechnungsvorgangs empfehlen wir daher ausdrücklich die Verwendung des seitens der Unfallkasse bereitgestellten Vordrucks.

Durch Sie bzw. Ihre Schule / Einrichtung müssen nur die grün umrandeten Felder ausgefüllt werden, alle weiteren Informationen werden unsererseits ergänzt.

Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Formulars insbesondere auf folgende Punkte:

  • sollten Teilnehmer/innen aus mehreren Einrichtungen am gleichen Kurs teilnehmen, muss aufgrund der ggf. unterschiedlichen Mitgliedsnummern bei der Unfallkasse jeweils ein Formular pro Einrichtung ausgestellt werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass auf einem Formular nur max. 10 Teilnehmer/innen eingetragen werden dürfen. Bei mehr als 10 Teilnehmer/innen aus dem gleichen Unternehmen ist ggf. ein zweites Formular zu verwenden.
  • Da auf dem seitens der Unfallkasse zur Verfügung gestellten Abrechnungsformular oben rechts bereits die Nummer der jeweiligen Kostenzusage eingedruckt ist, sollten bei Vorlage mehrerer Kostenzusagen für eine Einrichtung ggf. auch die entsprechend zugehörigen Abrechnungsformulare verwendet werden, selbst wenn die jeweiligen Teilnehmer/innen alle in derselben Einrichtung tätig sind. Beispiel: Sie haben vor geraumer Zeit eine Kostenzusage für 9 Teilnehmer Ihrer Einrichtung erhalten und bereits sieben Teilnehmer zu einem Kurs entsendet, somit können diese Kostenzusage & das zugehörige Abrechnungsformular noch für zwei weitere Teilnehmer eingesetzt werden. Nun möchten Sie jedoch weitere 6 Mitarbeiter entsenden und beantragen bei der Unfallkasse entsprechend eine Kostenzusage der Unfallkasse für die verbleibenden 4 Teilnehmer für welche noch keine Kostenzusage vorliegt. In diesem Falle sollten 2 Teilnehmer/innen auf jenem Abrechnungsformular eingetragen werden, welches Sie mit der "alten" Kostenzusage erhalten haben & vier Teilnehmer auf dem Abrechnungsformular, welches Sie mit der "neuen" Kostenzusage erhalten haben. Diese Vorgehensweise erleichtert die Abrechnung erheblich und führt zu einer deutlichen Reduzierung von Rückfragen seitens der Unfallkasse.
  • es dürfen nur Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer auf dem Abrechnungsformular eingetragen werden, für welche eine Kostenzusage der Unfallkasse möglich ist und abgegeben wurde (z.B. pädagogische Fachkräfte, Erzieherinnen und Erzieher). Hauswirtschaftskräfte, Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende, FSJlerinnen und FSJler sowie mithelfende Eltern dürfen und können zwar am Kurs teilnehmen - da in diesen Fällen jedoch keine Abrechnung der Kursgebühren über die Unfallkasse möglich ist, dürfen sie auch nicht auf dem entsprechenden Abrechnungsformular gelistet werden. Stattdessen sind die Kursgebühren für den entsprechenden Teilnehmerkreis durch den Träger der jeweiligen Einrichtung oder die Teilnehmenden selbst zu tragen.
  • alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer müssen das Formular eigenhändig unterschreiben, Unterschriften "in Vertretung" u.ä. sind ausdrücklich nicht zulässig
  • Im Feld "Bestätigung durch das Unternehmen" muss das Formular gestempelt und von Seiten Ihrer Einrichtung unterschrieben werden

Sollten Sie Fragen zum Abrechnungsformular haben oder Unterstützung beim Ausfüllen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung! Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen per E-Mail, da wir als rein ehrenamtliche Dienststelle des Malteser Hilfsdienstes nicht über ein permanent besetztes Büro verfügen & eine telefonische Erreichbarkeit nicht immer gegeben ist. Sofern Sie bei Kontaktaufnahme eine Telefonnummer angeben, rufen wir Sie selbstverständlich gerne - und im Regelfall umgehend - zurück.

Wichtige Hinweise für Kursteilnehmer

zu unseren Schutz- und Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf das Coronavirus / CoViD-19

Ihr Ansprechpartner vor Ort:

Jan Waldorf, MBA

Jan Waldorf, MBA
Stadt- und Kreisbeauftragter
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24.04.2024
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