Erste-Hilfe-Fortbildungen

Der "Auffrischungskurs" (nicht nur) für betriebliche Ersthelfer

Dieser Lehrgang richtet sich insbesondere an betriebliche Ersthelfer, welche in den letzten 2 Jahren einen Erste-Hilfe-Kurs oder eine Erste-Hilfe-Fortbildung besucht haben und dient zur Auffrischung bereits vorhandener Kenntnisse. Innerhalb eines Tages werden alle wichtigen Inhalte der Ersten Hilfe wiederholt und praktisch trainiert - danach sind Sie wieder "up to date".

Da der Auffrischungskurs - genau wie der reguläre Erste-Hilfe-Kurs - 9 Unterrichtseinheiten umfasst und es auch inhaltlich zu wesentlichen Überschneidungen kommt, bieten wir das Erste-Hilfe-Training ab dem Jahr 2019 nur noch als Inhouse-Seminar für geschlossene Gruppen an (z.B. Betriebe, Pflegeheime etc.); die Mindestteilnehmerzahl für ein entsprechendes Inhouse-Seminar liegt i.d.R. bei 12 Personen. Bitte nehmen Sie bei Interesse an einer Inhouse-Fortbildung in Erster Hilfe Kontakt mit uns auf!

Sofern Sie als Einzelperson Interesse an einer Auffrischung Ihrer Kenntnisse in Erster Hilfe haben empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an einem unserer regelmäßig stattfindenden Grundkurse in Erster Hilfe; diese Möglichkeit besteht natürlich auch für einzelne betriebliche Ersthelfer. Bitte verwenden Sie zur Suche nach passenden Kursterminen sowie ggf. für Ihre Anmeldung das Suchformular am Ende dieser Seite.

Kursinhalte

Wesentliche Inhalte des Kurses sind unter anderem:

  • Verhaltensregeln im Notfall, Eigenschutz
  • Helfen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, gesetzliche Verpflichtung zur Hilfelestung
  • Absetzen eines Notrufes
  • Überprüfen der Vitalfunktionen
  • Vorgehen bei Bewusstseinsstörungen und Bewusstlosikeit
  • Vorgehen bei Störungen der Atmung und Atemstillstand
  • Vorgehen bei Kreislaufstörungen und Herz-Kreislauf-Stillstand
  • Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen & Einsatz eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED)
  • Vorgehen bei Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates
  • Vorgehen bei Verbrennungen, Verätzungen und Vergiftungen
  • Wundversorgung, Umgang mit bedrohlichen Blutungen, Schockbekämpfung
  • Psychiatrische Notfälle & seelische Betreuung

Der Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Zum Ende des Kurses erhalten Sie eine entsprechende Teilnahmebescheinigung sowie eine Erste-Hilfe-Broschüre mit den wichtigsten Kursinhalten.

Nachstehend finden Sie wichtige Informationen zur Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften sowie dem dafür notwendigen Formular.

Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften

Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften

Die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer werden im Regelfall durch die für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Einrichtung zuständige Berufsgenossenschaft übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass am Kurstag selbst ein entsprechend ausgefülltes "Abrechnungsformular für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden" im Original vorgelegt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Berufsgenossenschaften (z.B. die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe sowie die Berufsgenossenchaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) auf eine Vorabgenehmigung der Kursteilnahme und/oder die Verwendung besonderer Abrechnungsformulare bestehen, welche ggf. zunächst bei Ihrer Berufsgenossenschaft angefordert werden müssen. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen vorab Kontakt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft auf.

Abrechnungsformular für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden

Abrechnungsformular für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden

Mit Hilfe des "Abrechnungsformulars für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden" können wir als Leistungserbringer die Kursgebühren für betriebliche Ersthelfer direkt mit der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft abrechnen, das dazu notwendige Formular können Sie sich hier herunterladen. Zum Kurstermin muss die vollständig ausgefüllte Liste im Original mitgebracht werden bzw. vorliegen.

Durch Sie bzw. Ihren Arbeitgeber müssen nur die grün umrandeten Felder ausgefüllt werden, alle weiteren Informationen werden unsererseits ergänzt.

Wichtig sind insbesondere die Angabe der für Ihr Arbeitgeber zuständigen Berufsgenossenschaft, der 15-stelligen Unternehmensnummer "UNR.S" sowie Stempel & Unterschrift im Feld "Bestätigung durch das Unternehmen".

Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Formulars zusätzlich auf folgende Punkte:

  • bitte kreuzen Sie im Kopfteil zunächst kein Ausbildungsformat ("Ausbildung", "Fortbildung", "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen") an, da ein falscher Eintrag zu Problemen bei der Abrechnung der Kursgebühren mit der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft (oder ggf. Unfallkasse) führen kann. In Abhängigkeit von den Vorkenntnissen der Teilnehmenden entscheiden Sie (bzw. Ihr Arbeitgeber) & wir bei Inhouse-Kursen gemeinsam, welches Kursformat letztlich durchgeführt wird. Anschließend erfolgt durch uns eine entsprechende (Vor-) Anmeldung des Kurses bei den Berufsgenossenschaften. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, dass das durch uns abgerechnete Kursformat und das bei den Berufsgenossenschaften zur Durchführung angemeldete Kursformat übereinstimmen. Für die Berufsgenossenschaften ist es (insbesondere auch unter Kostengesichtspunkten) in letzter Konsequenz irrelevant, ob eine "Ausbildung" oder eine "Fortbildung" durchgeführt wird - für den Arbeitgeber und die betrieblichen Ersthelfenden aber nicht. In vielen Fällen, in denen seitens des Arbeitgebers ursprünglich eine "Erste Hilfe Fortbildung" in Form eines Inhouse-Seminars angefragt wurde, wird schlussendlich eine (Grund-) Ausbildung in Erster Hilfe durchgeführt - z.B. weil einzelne Teilnehmende nicht über die notwendigen Vorkenntnissse verfügen oder die vorangegangene Teilnahme an einem Grundkurs in Erster Hilfe nach unserer Einschätzung zu lange zurückliegt. Wir informieren Sie spätestens bei Kursbeginn darüber, für welches Kursformat sich Ihr Arbeitgeber entschieden hat (und welches Kursformat im Anschluss unsererseits bei den Berufsgenossenschaften zur Durchführung angemeldet wurde), auf dieser Basis kann dann die entsprechende Eintragung auf dem Formular erfolgen. Sollten Sie als einzelner Teilnehmer an einem Kurs auf unserer Kreisgeschäftsstelle in Neuwied teilnehmen, können Sie ggf. grundsätzlich das Kursformat "Ausbildung" ankreuzen.
  • sollten Teilnehmer/innen aus mehreren Unternehmen bzw. Einrichtungen am gleichen Kurs teilnehmen, muss aufgrund der ggf. unterschiedlichen Zugehörigkeit zu verschiedenen Berufsgenossenschaften und / oder unterschiedlichen UNR.S-Nummern jeweils ein Formular pro Unternehmen ausgestellt werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass auf einem Formular nur max. 10 Teilnehmer/innen eingetragen werden dürfen. Bei mehr als 10 Teilnehmer/innen aus dem gleichen Unternehmen ist ggf. ein zweites Formular zu verwenden.
  • es dürfen nur Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer eingetragen werden, für welche eine Kostenübernahme der Berufsgenossenschaft möglich ist. Sollten bei Inhouse-Seminaren weitere Personen am Kurs teilnehmen, dürfen diese nicht auf dem Abrechnungsformular eingetragen werden. Stattdessen sind die Kursgebühren für den entsprechenden Teilnehmerkreis ggf. durch das Unternehmen (bei nicht über die BG abrechenbaren Mitarbeitenden) oder aber die Teilnehmenden selbst (z.B. bei Familienangehörigen von Mitarbeitenden) zu tragen. Dies gilt beispielsweise auch, falls ein Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Personen mit abgeschlossener Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf oder einer sanitäts- bzw. rettungsdienstlichen Qualifikation zur Kursteilnahme entsendet, da für den vorgenannten Personenkreis eine Kostenübernahme seitens der BGW grundsätzlich nicht in Betracht kommt.
  • alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer müssen das Formular eigenhändig unterschreiben, Unterschriften "in Vertretung" u.ä. sind ausdrücklich nicht zulässig

Sollten Sie Fragen zum Abrechnungsformular haben oder Unterstützung beim Ausfüllen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung! Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen per E-Mail, da wir als rein ehrenamtliche Dienststelle des Malteser Hilfsdienstes nicht über ein permanent besetztes Büro verfügen & eine telefonische Erreichbarkeit nicht immer gegeben ist. Sofern Sie bei Kontaktaufnahme eine Telefonnummer angeben, rufen wir Sie selbstverständlich gerne - und im Regelfall umgehend - zurück.

Wichtige Hinweise für Kursteilnehmer

zu unseren Schutz- und Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf das Coronavirus / CoViD-19

Ihr Ansprechpartner vor Ort:

Jan Waldorf, MBA

Jan Waldorf, MBA
Stadt- und Kreisbeauftragter
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Kurs

24.04.2024
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